Frage an Helmut Koglin: Fotos von Stickarbeiten im Internet?

Diskutiere Frage an Helmut Koglin: Fotos von Stickarbeiten im Internet? im Kreuzstichforum Forum im Bereich Kreuzstich; Hallo, Helmut, da Du Dich mit dem Copyright ganz gut auszukennen scheinst, kannst Du mir vielleicht etwas weiterhelfen. Ist es zulässig, Fotos...
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Brita

Fortgeschrittener
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Hallo, Helmut,

da Du Dich mit dem Copyright ganz gut auszukennen scheinst, kannst Du mir vielleicht etwas weiterhelfen.

Ist es zulässig, Fotos von Stickarbeiten im Internet zu veröffentlichen, die man selbst erarbeitet, aber nicht designed hat? Also, z.B. das Ergebnis einer Stickpackung oder einer Vorlage aus einer Zeitschrift? Vorausgesetzt natürlich, man kann nicht aufgrund des Fotos das Bild mühelos nachsticken. Es gibt ja viele, die ein öffentlich zugängliches Fotoalbum oder eine Kategorie "Galerie" oder "Fotos" auf der Homepage haben.

Ich habe bisher relativ unterschiedliche Antworten erhalten:
- auf keinen Fall erlaubt
- nur, wenn es nur einem bestimmten Nutzerkreis zugänglich ist
- nur, wenn jeder Designer zugestimmt hat
- aber klar, sind doch meine Arbeiten
- nur, wenn überall der Hinweis auf Designer etc beisteht
- nur, wenn ich auch die Original-Stickereien besitze
- nur, wenn ich die Negative der Fotos habe (wie soll das bei einer Digicam gehen?)

Im Moment ist mein Fotoalbum nicht öffentlich zugänglich, aber damit kann es von den Stickerinnen hier z.B. keine sehen. Ich würde es gern öffentlich zugänglich machen, habe aber keine Lust über kurz oder lang eine Abmahnung oder gar eine Klage wegen Störung/Verletzung des Copyrights zu bekommen. Einmal im Leben reicht das...

Danke, falls Du mir helfen kannst
Brita
 
G

Gast

Guest
Hallo Brita,
als ich einige meiner Arbeiten einem Verlag überließ, wurde ich ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass nur der Verlag diese Arbeiten veröffentlichen darf - in welcher Form und in welchem Medium auch immer.
Demnach: Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Inhabers der Rechte zur Veröffentlichung. Das kann der Designer sein oder - wie in meinem Fall - ein Verlag.
Habe ich geholfen?
MfG
Helmut Koglin
 
G

gabi

Profi
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Hallo Brita, hallo Helmut,

der Begriff "Arbeiten" ist mir in diesem Zusammenhang etwas zu unklar.
Solange es sich bei den Arbeiten um Anleitungen oder Vorlagen handelt, klar, denn diese sind eindeutig das geistige Eigentum des Designers bzw. Inhaber des Rechts zur Veröffentlichung. Das gestickte Bild auf der Packung oder Vorlage fällt natürlich auch darunter weil man es ja nicht selbst gemacht hat
In dem Moment wo ich eine eigene "Arbeit" nach einer nicht selbst erstellten Anleitung in Form eines gestickten Bildes anfertige oder z.B. auch die Anfertigung eines Schrankes nach der Anleitung in einer Heimwerkerzeitschrift , was ist dann ?
Es kommt des öfteren vor, daß man Änderungen an der ursprünglichen Anleitung vornimmt, so daß die erstellte Arbeit sich vom Original unterscheidet. Wo sollte hier die Grenze sein ? ( es geht hier nicht darum dieses abgeänderte Bild wieder als Vorlage unter eigenes Copyright zu stellen! sondern nur darum das gestickte Bild zu zeigen)

Oder einmal ganz weit gesponnen, ich veröffentliche (wo auch immer) ein Bild meines Wohnzimmers, in dem deutlich erkennbar ein Stickbild oder der eben besagte Schrank steht ??

Was mir noch einfällt, im Teresa Wentzler Bulletin Board werden von den Stickerinnen unzählige eigene gestickte Bilder präsentiert um sie den anderen Teilnehmerinnen zu zeigen, genau wie Du es vorhast Brita. Nicht nur Designs von T.Wentzler und Martina Weber werden gezeigt, aber sie beide nehmen selbst am forum teil und wissen auf jeden Fall von den Veröffentlichungen, haben aber offensichtlich kein Problem damit.
Auf tannis seite ist mir aufgefallen, daß sie im SAL das Originalbild (der Packung oder Vorlage) einer deutschen Designerin nicht zeigen darf, das gestickte Bild der SAL-Teilnehmnerin aber zeigt und wohl auch zeigen darf. Es scheint also doch einen Unterschied zu machen.

viele grüße
gabi
 
B

Brita

Fortgeschrittener
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Hallo, Helmut,

so wirklich hilft mir Deine Antwort nicht weiter. Ich will weder die Anleitung selbst noch eine veränderte ins Netz stellen, sondern ausschließlich ein Foto der fertigen Arbeit. So wie ich es z.B. bei meiner neuen Garnkiste hier im Forum auch gemacht habe.

Ich will mit den Fotos nur auf Fragen wie "Was hast Du denn schon alles gestickt, zeig doch mal!" antworten können. Also so ähnlich als ob ich alle in meine Wohnung einlade, wo die Arbeiten größtenteils an den Wänden hängen, nur daß man die Fotos eben unabhängig von dieser Einladung ansehen kann.

Ich bin auch gern bereit, bei jeder Arbeit dazuzuschreiben, woher die Vorlage stammt. Ich bin nicht bereit - und zum Teil auch nicht in der Lage - bei der Menge an Arbeiten jeden Designer anzusprechen, ob ich das Foto meiner Arbeit jemandem zeigen darf.

Aber vermutlich wird - egal wie ich es mache - jemand ein Schlußfloch im deutschen Recht finden und mich auch dafür belangen...

Resignierte Grüße
Brita
 
G

Gast

Guest
Hallo Gabi, hallo Brita,
ich bin kein Jurist, kann nur Antworten aus eigenem Erleben geben und habe deshalb diese Paragrafen aus dem Urheberrechtsgesetz kopiert:


§ 15
Allgemeines

(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere


das Vervielfältigungsrecht (§ 16),

das Verbreitungsrecht (§ 17),

das Ausstellungsrecht (§ 18).


(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere


das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19),

das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),

das Senderecht (§ 20),

das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21),

das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22).

(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.






§ 16
Vervielfältigungsrecht

(1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft in welchem Verfahren und in welcher Zahl.

(2) Eine Vervielfältigung ist auch die Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen (Bild- oder Tonträger), gleichviel, ob es sich um die Aufnahme einer Wiedergabe des Werkes auf einen Bild- oder Tonträger oder um die Übertragung des Werkes von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen handelt.






§ 17
Verbreitungsrecht

(1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.

(2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.

(3) Vermietung im Sinne der Vorschriften dieses Gesetzes ist die zeitlich begrenzte, unmittelbar oder mittelbar Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung. Als Vermietung gilt jedoch nicht die Überlassung von Originalen oder Vervielfaltigungsstücken


von Bauwerken und Werken der angewandten Kunst oder

im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses zu dem ausschließlichen Zweck, bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis benutzt zu werden.







§ 18
Ausstellungsrecht

Das Ausstellungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines unveröffentlichten Werkes der bildenden Künste oder eines unveröffentlichten Lichtbildwerkes öffentlich zur Schau zu stellen.



Das vollständige Gesetz ist hier: http://transpatent.com/gesetze/urhg.html
 
G

Gast

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Da habe ich doch vergessen, meinen Beitrag zu unterschreiben.
MfG
Helmut Koglin
 
T

tanni

Anfänger
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Hallo Gabi,

(jetzt habe ich auch ein Gesicht zur Mail! :] )

ich habe die Designer damals alle angeschrieben und von den meisten auch eine positive Antwort erhalten.

Von manchen allerdings gar keine.

Und eben eine Negative, obwohl ich mir sicher bin, dass die gar nicht wirklich geschaut hat!

Auf Grund anderer Diskussionen bin ich mir sicher gewesen, dass ich die gestickten Bilder sehr wohl zeigen darf! Allerdings bin ich mir jetzt auch langsam nicht mehr sicher!
Ich finde das zum Kotzen! Ganz ehrlich! Man will ja nichts Falsches machen, aber man weiß nie, woran man ist!
Meine Hoffnung ist, dass ich, wenn ich gegen irgendwas verstosse, wenigstens erst verwarnt werde, damit ich´s ändern kann, denn ich will wirklich nichts Unrechtes auf meiner HP machen!

Aber auf meine HP mit all den schönen Bildern, will ich einfach nicht verzichten! Von der ganzen Arbeit, die bisher darinsteckt will ich ja gar nicht reden!

Das macht mich echt fertig!! :(

Schöne Grüße, tanni
 
G

Gast

Guest
Hallo zusammen,

vielleicht erklärt dieser Beitrag meine Einstellung zu diesem Thema deutlicher als meine bisherigen.

Als ich 1996 meine Entwürfe, teils als fertige Stickereien, teils als Vorlagen, einem Stickerei-Verlag vorlegte, der u. a. Stickpackungen herstellt und verkauft, und dieser Verlag sechs meiner Märchenbilder übernahm, freute ich mich und überließ ihm alle Verwertungsrechte an diesen Entwürfen. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich nach diesen eigenen Entwürfen weiterhin so viele Stickereien anfertigen dürfe, wie ich wolle, und diese Stickereien auch verschenken, aber nicht zum Kauf anbieten dürfe. Ich dürfe auch nicht die Vorlagen verschenken oder verkaufen, und ich dürfe meine Stickereien oder Bilder davon nicht veröffentlichen.
Wenn ich erfahre, dass sich das Gesetz geändert hat oder so ausgelegt wird, dass ich meine selbst gestickten Bilder nach diesen sechs von mir selbst entworfenen Vorlagen im Internet zeigen darf, unabhängig davon, wer Inhaber der Rechte ist, werde ich sofort meine HP um diese Märchenbilder ergänzen.
Solange muss ich davon ausgehen, dass ich ohne die Einwilligung des Verlages nicht das Recht dazu habe und mich einer Copyright-Verletzung schuldig machte, sollte ich es dennoch tun. Ich werde diese sechs meiner eigenen Bilder nicht zeigen und weiterhin davon abraten, selbstgefertigte Stickereien nach fremden Vorlagen ohne Erlaubnis des Designers im Internet vorzustellen.

Dies ist keine Rechtsauskunft, sondern meine ganz persönliche Einstellung nach ganz persönlichen Erfahrungen, die sich auch durch das intensive Lesen des Urheberrechtsgesetzes nicht geändert hat.

MfG
Helmut Koglin
 
Chris

Chris

Erleuchteter
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hallo Helmut, vielen lieben Dank für deine Erläuterungen. Ich denke sie werden viele Leser zum Nachdenken anregen.... LG chris
 
K

Kanopamy

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Hallo liebe Chris,
ich habe jetzt auf die schnelle nicht alles durchgelesen und die vielen Paragrafen sind für mich auch ein Buch mit sieben Siegeln.
Heisst dass, das ich euch meine Stickarbeiten im Prinzip nicht hier zeigen kann, darf,das ich mich da eventuell einer Copyright-Verletzung schuldig mache?
Gruss Karola
 
Liane

Liane

Ich bin ich
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Hallo Karola,
so ganz kann ich mir das nicht vorstellen - es muß doch erlaubt sein, mit Quellenangabe (z.B. Heft-Nr oder Vorlage oder Packung) das selbst gestickte Bild zu zeigen. Wenn dem nicht so wäre, dann müßten wohl so ziemlich alle privaten homepages für Handarbeiten dicht machen. Nicht nur Stickseiten, es betr. ja auch z.B. Stricksachen. Denn es ist ja nun mal nicht so, daß jeder, der handarbeitet, auch der eigene Designer ist --- sonst würden nämlich auch keine Muster, Hefte, Vorlagen etc. mehr verkauft, was ja wohl absolut nicht im Sinne des Erfinders ist. Und ein hübsch gesticktes Bild von EMS oder Andersen oder ein nachgestrickter Pullover von Kaffe Fassett .... ist doch auch eine kostenlose Werbung in dem Tenor: das ist so hübsch, das kauf ich mir auch zum Nachsticken oder Nachstricken...
Würde jeder sein eigenen Motive machen - dann bräuchte es doch auch keine Designer mehr ????!!!!

Wenn etwas so unsicher ist wie der copyright-Faktor im internet, dann werden immer noch mehr Unsicherheiten geschürt - und leider auch ziemlich viel Unmut, weil im Endeffekt keiner mehr weiß, was ist erlaubt, was nicht.

Ich denke mir, wenn man seine Motive mit der Quelle angibt, sollte das seine Richtigkeit haben. Weiß man einen Designer, kann man zur Not nachfragen. Mehr als ein "Nein" kann es nicht geben. So ist es ja auch meistens gehandhabt worden.

Es soll Hefte geben, die verweigern aber auch das -- warum eigentlich? Entweder es werden mehr Hefte gekauft - siehe Nachmacheffekt - oder die Vorlagen werden eh untereinander getauscht. Von einem auf einer hp dargestellten Zeitschriften-Stickbild kann sicher kaum jemand das identische Muster herstellen. Da wäre ein bißchen Kulanz angebrachter.

Aber es gibt ja nun auch Leute, die haben das internet sozusagen als "neue Geldquelle" aufgetan - bei evtl. copyright-Verletzung klagen oder vergleichen. Eins von beiden wird schon was einbringen -- und ich glaube, da sind wir erst am Fuße des Berges.

Grüßle
Liane
 
N

Nici

Erleuchteter
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Nun möchte auch ich mich hier mal zu Wort melden, aus den Augen einer Designerin betrachtet:

Wenn jemand, außer mir oder ohne meine Einwilligung hier oder wo anders Vorlagen (wohlgemerkt, die Zählmuster) zeigen oder gar verkaufen würde, klar, dagegen hab ich sogar eine ganze Menge. Nicht ohne Grund stellen die Designer auch freie Vorlagen zur Verfügung. Diese sind dann aber auch sicher nur dafür gedacht, sie auf den Seiten der Designer vorzufinden. Käufliche Vorlagen, versteht sich von selbst haben wo anders nix zu suchen, also dürfen nicht einfach veröffentlicht und verbreitet werden(in Form von Kopie und Co ).

Bei mir ist es so, wer eine Vorlage erwirbt, und das Bild stickt und dann ebend auch zeigen möchte, der kann dies gerne tum. Es wäre ja traurig, da könnten wir hier ja die ganzen Stickereien nicht bewundern. Vorraussetzung hierfür ist natürlich eine Quellangabe. Dann dürften und sollten auch andere Designer nix dagegenhaben, ist schließlich eine Art der kostenlosen Werbung, oder?. Was ich bei Helmut und den Verlagen nicht verstehe, das Helmut, die gestickten Bilder, wo er dem Verlag die Vorlagen verkauft hat nicht zeigen darf???Das er diese verkaufte Vorlage natürlich dann nicht selbst anbieten darf, schon klar, aber die gestickten Bilder??? Schließlich ist es immer noch sein eigenes geistliches Gut, aber sicher kommt es auf die Verträge an, die abgeschlossen werden. Schließlich hat er sicher auch die Vorlage dazu noch, und könnte sie, in den Augen des Verlages ja im Hintergrund noch weitervertreiben, zu günstigeren Preisen oder so. Nur so kann ich mir hier die Strenge des Verlages erklären. Da sind wir dann auch wieder beim Thema. Helmut darf die Stickwerke aus diesem Grund nicht zeigen, aber andere die die Vorlage entsprechend von dem Verlag beziehen...doch sicher? Außer sie schließen beim Kaufvertrag auch so eine Regel mit ein. Da hilft aber nur ein Blick in die AGBs der entsprechenden Vertriebe, die ihr ja auch immer auf den Homepages vorfindet. Bei Packungen und Vorlagen sollte dann anbei auch ein entsprechender Vermerk sein. Ich denk, jeder hat seine eigenen Vorstellungen, wie die Veröffentlichung aussehen soll, was darf und was nicht. So lang ihr hier Stickwerke veröffentlichen möchtet, auch in unserer Galerie, also bitte die Quellangabe nicht vergessen. Die ist sicher Dreh und Angelpunkt, ob die Verlage und Designer einschreiten oder nicht. Wenn sie fehlen würde, dann käme aus dieser Richtung sicher ein Hinweis, aber so....Wie gesagt ich kann nur nochmals darauf hinweisen, lest die AGBs aufmerksam durch, bevor ihr etwas kauft oder zeigt, dann kann der ganzen Unsicherheit, die momentan vorherscht ein Ende bereitet werden. Und wenn dann immer noch Unklarheiten sind, ein kleiner Anruf beim Verlag, auch die Shops sollten zu den Bestimmungen Auskunft geben können, da sie die Vorlagen ja auch vertreiben, sollen sie von den Herstellern darüber informiert sein, oder sich selber auch informiert haben, um solchen Anfragen begegnen zu können.

In dem Sinne

LG Nici
 
K

KleineMutti

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hi,

das ist ja alles ganz schön verwirrend..... bei uns kam zu dem thema noch eine frage auf: wenn mich jemand auf einem hobby- und kunsthandwerkermarkt an meinem stand fotografiert.... wer hat die rechte an dem foto? derjenige, der das foto macht, oder habe auch ich noch mitspracherecht ob, wie und wo das foto veröffentlicht wird? kann ich das recht verlangen dieses foto auf meiner privaten hobby-homepage zu veröffentlichen, da es mich zeigt??? oder verweigern, wenn er es auf seiner veröffentlichen will?

petra
 
N

Nici

Erleuchteter
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Hallo Petra

Du kannst verweigern, daß er es veröffentlicht, und du kannst es verlangen, um es auf deiner HP zu zeigen. Es gilt hier dein Persönlichkeitsrecht. Außnahmen sind Bilder, die in einer Menge geschossen werden, wenn du da dabei bist, gilt dieses Recht nicht, wenn du verstehst, wie ichs meine. Also wenn du speziell fotografiert wirst, dann gilt dieses Recht.

LG Nici
 
K

KleineMutti

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hi nici,

danke - ja es ist klar angekommen :] das mit den fertigen arbeiten ist dagegen doch sehr verwirrend. vor allem wenn man nicht genau weiß wer der oder die designer von vorlagen ist / sind.

petra
 
K

kloeppelstube

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Hi Petra,

Du weißt, auch wir Klöpplerinnen haben das Problem.
Jeder Entwerfer bzw. Designer kennzeichnet seine Entwürfe. Wenn man sie reell erworben hat, wird man also immer wissen, woher sie stammen.
In dem paragraphen-dschungel steht auch, was man
nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers darf, z.B. Veröffentlichen, ausstellen usw.
Das heißt, entweder man recheriert ausgiebig nach dem Urheber und bittet ihn um Erlaubnis, oder man darf rein gar nichts.

Danke an Helmut, Du hast mit Deiner Zusammenstellung einen sehr hilfreichen Beitrag geleistet. Eigentlich müsste der in allen Foren gleich an erster Stelle stehen.

LG
Helga aus der Klöppelstube
 
K

Kanopamy

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Hallo Liane,
Dank für deine Mitteilung.
Einiges sehe ich auch so und meine Unsicherheit ist nicht mehr ganz so gross.
Dass die Designer ein Wort mitreden wollen und sollen, wie das ganze rechtlich abgesichert sein soll,steht für mich ausser Frage. Schliesslich ist es ihr geistiges Werk.
Mir liegt nur daran, die Freude und das Ergebniss,die ich beim herstellen von Handarbeiten habe,auch anderen mit zu teilen.
Eine Form von kostenloser Werbung ist dies ja auch für die Hersteller von Handarbeit und die Nachfrage ist dadurch vielleicht gesteigert.
Einen sonntäglichen Gruss, Karola
 
G

gabi

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Ok, ich bin kein Jurist ...aber nachdem ich diese paragraphen einige male durchgelesen habe, bin ich zu der überzeugung gekommen, daß das deutsche urheberrecht nicht eindeutig im bezug auf unsere belange ist.
einmal heißt es,
zitat
"(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere
das Vervielfältigungsrecht (§ 16),....
Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen"

Frage ist demnach : mit dem erwerb einer vorlage, muß doch das recht zur (einmaligen) vervielfätigung des werkes verbunden sein ?? sonst wär ja das sticken einer gekauften vorlage schon eine verletzung des urheberrechts

wer aber dann das recht an diesem werk mit ja wohl erworbenen recht zur (einmaligen) vervielfältigung hat ist absolut unklar
Die paragraphen mögen auf die genannten Bild- und Tonträger zutreffen aber nicht auf eine anleitung zur vervielfältigung wie unsere handarbeitsanleitungen oder z.B. ein Kochbuch. stelle sich mal einer vor, einen kuchen der nach rezept aus einem buch gebacken wurde dürfe nicht veröffentlicht werden, denn was anderes ist es nicht

es wird verdreht, zurechtgebogen und zu den eigenen gunsten ausgelegt, hab ich den eindruck bei Deinem verlag Helmut.

diese woche hab ich mit Frau Weißleder von LKE über dieses thema gesprochen
obwohl sie auch sehr schlechte erfahrungen mit der unrechten verwendung ihrer motive machen musste, schien es für sie ohne frage daß sticker(innen)selbst gestickte bilder von LKE zeigen dürfen, auch im internet
worum sie nur bittet ist die angabe des Designer und daß die größe der bilder so gewählt ist, daß das motiv nicht anhand des bildes nachgestickt werden kann.

beides meiner meinung nach selbstverständlich

als fazit komme ich zu der ansicht, es gibt eine lücke im deutschen urheberrecht das sich anscheinend nur auf spezielle medien bezieht

Chris, wär mal interessant wie es die verlage von zeitschriften Burda/Anna o.ä. sehen

liebe grüße
gabi
 
Chris

Chris

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ja, ich kann mal bei Frau Hark anfragen, aber ich habe auf der H&H Einkausmesse Köln mal erlebt wie sie allein das fotogafieren des Standes, nur mit den Anna Heften, Russinen verboten hat...... Und ich hatte auf meiner Webseite die erste Seite zur Creativa mit einer fertigen Decke eines deutschen Herstellers bestückt die musste ich entfernen... dann wollte ich auf der H&H mal bei Frankfurter Handarbeiten fertig gestickte Decken aufnehmen es wurde untersagt genauso wie die Fertigen Bilder von Gouverneur ich ahbs sogar erklärt wofür ich die fotos wollte das Handelshaus Block rief mich an danach und hat eine strickte Unterlassung angeordnet.... gut aus redaktioneller Richtung hätte ich es durchsetzen können. weil mit gebührendem abstand darf ich es machen lg chris
 
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gabi

Profi
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ist ja wieder genau DER punkt. Es waren nicht Deine eigenen gestickten Dinge, da ist es klar. (wobei man über den sinn und zweck des verbots in dem fall wieder streiten kann )

zu den Anna Fotografinnen, wenn ich so seh was da auf manchen webseiten abgeht wundert die reaktion mich nicht, schließlich ist auch die Anna dort oft genug kopiert und das weiß man bei burda ja

Es ist schade, daß, offensichtlich weil zuviel Schindluder mit ihren mustern getrieben wird, die designer oder händler nun sehr empfindlich reagieren. wobei wir mal wieder bei dem punkt wären daß die stickerinnen sich nur selber schaden....

liebe grüße
gabi
 
Thema:

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